Klage gegen McDonald’s Werbejingle abgewiesen
Dienstag, 24. August 2010Im Streit um die Nutzung des McDonald’s Werbejingles “Ich liebe es” wurde die Klage des Komponisten Stephan Obinger durch das Landgericht München abgewiesen.
In der Begründung des Urteils heisst es u.a.:
„Die Kammer, die das aufgrund ihrer musikalischen Allgemeinbildung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen kann, ist … der Auffassung, dass die “Melodie”, auf die in der Produktion des Klägers der Text “McDonalds – Ich liebe es” gerapt wird, keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG darstellt, weil ihr die hierfür erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. … Beide Melodiefolgen, auf die bei der Komposition des Klägers der Text “Ich liebe es” gerapt wird, sind … so sehr von dem natürlichen Sprechduktus vorgegeben, dass sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Was die drei Töne angeht, auf die in der Komposition des Klägers der Textteil “McDonalds” gerapt wird, so ist diese, da sie lediglich aus einer Terz und einer Sekunde besteht, zu simpel, um die erforderliche Gestaltungshöhe zu erreichen.“
Quelle: Pressemitteilung des Landgericht München – Nr. 24/10 vom 18.08.2010